Schutzkonzept
Schutzkonzept der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde St. Jürgen-Zachäus
Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt
Stand: Juni 2026
Präambel
Unsere Kirchengemeinde St. Jürgen-Zachäus steht für den Schutz aller Menschen. Wir schaffen einen sicheren Ort.
Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene haben ein Recht auf Schutz. Sie haben ein Recht auf Respekt und Würde.
Sexualisierte Gewalt hat viele Formen. Sie kann körperlich oder seelisch sein. Sie kann durch Worte oder Taten geschehen.
Wir dulden keine Gewalt. Wir schauen nicht weg. Wir handeln aktiv zum Schutz aller Menschen in unserer Gemeinde.
Dieses Schutzkonzept gilt für alle Mitarbeitenden. Es gilt für hauptamtliche und ehrenamtliche Personen.
1. Rechtliche Grundlagen
Dieses Schutzkonzept basiert auf folgenden Grundlagen:
• Präventionsgesetz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (PrävG)
• Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) § 8a und § 72a
• Bundeskinderschutzgesetz
• Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere §§ 171, 174–180, 182–184
Das Schutzkonzept wurde vom Kirchengemeinderat beschlossen. Es wird alle zwei Jahre und ggf. bei Veränderungen (personell, räumlich etc.) überprüft und angepasst.
2. Ziele des Schutzkonzepts
Unser Schutzkonzept verfolgt klare Ziele:
1. Wir schaffen eine Kultur der Achtsamkeit. Alle Mitarbeitenden sind sensibilisiert für Grenzverletzungen.
2. Wir stärken Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene. Sie kennen ihre Rechte und wissen, wo sie Hilfe bekommen.
3. Wir verhindern Machtmissbrauch. Klare Regeln schützen vor Grenzüberschreitungen.
4. Wir handeln schnell und konsequent bei Verdachtsfällen. Der Schutz der Betroffenen steht an erster Stelle.
5. Wir arbeiten transparent. Alle Mitarbeitenden und Gemeindemitglieder kennen unsere Standards.
3. Präventionsmaßnahmen
3.1 Erweitertes Führungszeugnis
Für Ehrenamtliche:
Ein erweitertes Führungszeugnis muss alle 5 Jahre vorgelegt werden von:
• Ehrenamtlichen Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit ab 16 Jahren
• Mitgliedern des Kirchengemeinderates
Die Vorlage wird dokumentiert. Das Original bleibt bei der Person. Die Gemeinde vermerkt nur Datum und Ergebnis der Einsichtnahme.
Das erweiterte Führungszeugnis ist für Ehrenamtliche grundsätzlich gebührenfrei. Der kirchliche Träger füllt den entsprechenden Antrag aus und händigt ihn der ehrenamtlichen Person zur Beantragung aus.
Für Hauptamtliche:
Für hauptamtliche Mitarbeitende gilt der Prozess des Kompetenzzentrums Personal.
3.2 Selbstverpflichtungserklärung
Alle Mitarbeitenden unterschreiben eine Selbstverpflichtungserklärung. Diese umfasst:
• Verhaltensregeln für den Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen
• Verpflichtung zur Meldung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
• Versicherung, nicht wegen einschlägiger Straftaten vorbestraft zu sein
• Reflexion der eigenen Rolle: Durch ihre Rolle haben Mitarbeitende (haupt- und ehrenamtlich) Macht, Kompetenz und Verantwortung. Ein verantwortlicher Umgang mit der eigenen Rolle ist verpflichtend.
• Grenzachtende Kommunikation und Verhalten
• Professionelles Nähe- und Distanzverhalten
Die Selbstverpflichtung orientiert sich an den Zielen des Schutzkonzepts (siehe Punkt 2). Sie wird vor Beginn der Tätigkeit besprochen und unterschrieben. Sie gilt für die gesamte Dauer der Mitarbeit.
3.3 Schulungen und Fortbildungen
Alle Mitarbeitenden nehmen an Schulungen zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt teil.
• Haupt- und Ehrenamtliche ab 18 Jahren: Verpflichtende Basisschulung und regelmäßige Auffrischung (alle 5 Jahre)
• Leitungspersonen: Vertiefende Schulung mit Schwerpunkt Intervention
Im Kirchengemeinderat werden alle zwei Jahre Sensibilisierungen durchgeführt.
Die Teilnahme wird dokumentiert. Schulungen werden durch die Fachstelle Prävention und Intervention des Kirchenkreises angeboten.
Neue Mitarbeitende erhalten vor Beginn ihrer Tätigkeit eine Einführung. Sie werden über das Schutzkonzept informiert.
3.4 Supervision und Reflexion
Mitarbeitende haben Zugang zu Supervision und kollegialer Beratung. Dies dient der Reflexion der eigenen Arbeit und dem Austausch über schwierige Situationen.
Das Thema Prävention wird regelmäßig in Teambesprechungen und Gremiensitzungen behandelt. Wir schaffen eine offene Gesprächskultur.
4. Verhaltensregeln
Unsere Verhaltensregeln schaffen Klarheit. Sie schützen Kinder, Jugendliche und Mitarbeitende.
4.1 Grundsätze
1. Wir achten die Würde und Persönlichkeit jedes Menschen. Wir achten auf die Grenzen des Gegenübers sowie auf unsere eigenen Grenzen.
2. Wir gestalten Nähe und Distanz bewusst. Wir achten auf die Bedürfnisse der uns anvertrauten Menschen.
3. Wir beziehen aktiv Stellung gegen Diskriminierung und gegen alle Formen von Gewalt – körperliche, verbale und seelische Gewalt.
4. Wir fördern die Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen. Wir stärken ihr Selbstbewusstsein.
5. Wir nutzen unsere Rolle verantwortungsvoll. Wir missbrauchen keine Vertrauens- oder Autoritätsstellung. Wir schärfen unser Bewusstsein dafür, dass wir in unserer Rolle wahrgenommen werden und Menschen sich uns gegenüber entsprechend verhalten. Wir verhalten uns unserer Rolle angemessen.
4.2 Regeln für den Umgang
Körperkontakt
• Körperkontakt erfolgt nur mit Zustimmung. Er ist altersgerecht und der Situation angemessen.
• Körperkontakt dient nicht der Befriedigung eigener Bedürfnisse.
• Die Intimsphäre wird gewahrt. Umkleidesituationen werden respektvoll gestaltet.
Sprache und Kommunikation
• Wir verwenden eine wertschätzende und angemessene Sprache.
• Sexualisierte, diskriminierende oder abwertende Sprache ist untersagt.
• Anzügliche Bemerkungen und Witze mit sexuellem Inhalt sind nicht erlaubt.
• Wir respektieren das Recht auf Privatsphäre. Vertrauliche Informationen werden geschützt.
Digitale Kommunikation
• Digitale Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen erfolgt transparent.
• Private Chats ohne dienstlichen Bezug sind nicht erlaubt.
• Fotos und Videos werden nur mit Einwilligung erstellt und verwendet.
• Die Privatsphäre in sozialen Medien wird respektiert.
Eins-zu-Eins-Situationen
• Eins-zu-Eins-Situationen sind grundsätzlich erlaubt. Sie sollten aber nach Möglichkeit transparent gestaltet werden.
• Bei Seelsorgegesprächen und Musikunterricht informieren wir andere Mitarbeitende über Ort und Zeit.
• Türen bleiben nach Möglichkeit geöffnet oder haben Sichtfenster.
• Übernachtungen finden nicht im privaten Wohnraum von Mitarbeitenden statt.
Geschenke
• Geschenke müssen angemessen und transparent sein.
• Sie dürfen keine Abhängigkeit oder Verpflichtung schaffen.
• Geschenke von größerem Wert werden im Team besprochen.
Alkohol, Drogen und Nikotinprodukte
• Bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen konsumieren Mitarbeitende keinen Alkohol.
• Der Konsum illegaler Drogen ist grundsätzlich untersagt.
• Der Ausschank von Alkohol an Minderjährige erfolgt entsprechend des Jugendschutzgesetzes §9 Alkoholische Getränke.
• Das Konsumieren von nikotinhaltigen Produkten erfolgt entsprechend des Jugendschutzgesetzes §10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren.
Privatkontakte
• Private Kontakte zu Kindern und Jugendlichen außerhalb der Gemeindearbeit sind transparent zu machen.
• Privatbesuche bei Kindern und Jugendlichen zu Hause erfolgen nur mit Wissen der Erziehungsberechtigten.
• Sexuelle Beziehungen zu uns anvertrauten Menschen sind verboten.
4.3 Umgang mit Verletzungen der Verhaltensregeln
Verstöße gegen die Verhaltensregeln werden ernst genommen. Mitarbeitende, die Regelverletzungen beobachten, sind verpflichtet, dies zu melden.
Bei Verstößen erfolgt eine klare Rückmeldung. Je nach Schwere können Maßnahmen von der Ermahnung bis zur Beendigung der Mitarbeit folgen.
Bei strafrechtlich relevanten Verstößen wird Anzeige erstattet. Der Schutz der Betroffenen hat absoluten Vorrang.
5. Meldung, Beratung und Vorgehen bei Verdachtsfällen
5.1 Betroffene
Sollten Sie selbst von sexualisierter Gewalt im kirchlichen Kontext betroffen (gewesen) sein, nehmen Sie gern Kontakt zur unabhängigen Meldebeauftragten auf. Die unabhängige Meldebeauftragte Jette Heinrich berät und begleitet Sie vertraulich in Ihrem individuellen Anliegen.
5.2 Meldepflicht
Jede mitarbeitende Person (haupt- und ehrenamtlich) ist nach §6 PrävG verpflichtet, zureichende Anhaltspunkte für den Verdacht einer Verletzung des Abstinenzgebotes und des Abstandsgebotes oder sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich der unabhängigen Meldebeauftragten Frau Heinrich zu melden.
Jette Heinrich
Unabhängige Meldebeauftragte
Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Hamburg-Ost
Steindamm 55, 20099 Hamburg
Tel.: 040 519 000 – 472
E-Mail: jette.heinrich@kirche-hamburg-ost.de
Alle Kontaktaufnahmen zur unabhängigen Meldebeauftragten Frau Heinrich können auch anonym erfolgen und erhalten die gleiche Aufmerksamkeit.
E-Mail anonym: anonym@kirche-hamburg-ost.de
Falls Mitarbeitende oben benannte Vorgänge nicht direkt an Frau Heinrich melden können, stehen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Pastorin Astrid Wolters
astrid.wolters@kirche-in-langenhorn.de
Tel: 040/5270561
Claudia Diedrichsen (Diakonin/Dipl-Sozialpädagogin)
claudia.diedrichsen@kirche-in-langenhorn.de
Tel: 040/53718520 · Mobil: 0151/22421581
Peter Arlt (Mitglied des Kirchengemeinderates)
peter.arlt@kirche-in-langenhorn.de
Diese leiten die Meldung umgehend an Frau Heinrich weiter.
5.3 Beratungspflicht
Sollten Sie sich unsicher sein, ob ein Vorgang oder eine Situation zureichende Anhaltspunkte für den Verdacht einer Verletzung des Abstinenzgebotes und des Abstandsgebotes oder sexualisierter Gewalt darstellt, oder ein ambivalentes (komisches) Bauchgefühl besteht, sind Mitarbeitende nach §6 PrävG verpflichtet, sich durch Mitarbeitende der Fachstelle Prävention und Intervention zur Klärung und Einschätzung der Situation beraten zu lassen.
Oliver Krause
Präventionsbeauftragter
Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Hamburg-Ost
Steindamm 55, 20099 Hamburg
Tel.: 040 519 000 – 474
E-Mail: o.krause@kirche-hamburg-ost.de
5.4 Vorgehen im Ernstfall
Was ist zu tun, wenn sich jemand an Sie wendet und von sexualisierter Gewalt betroffen ist? Was ist zu tun, wenn Sie erfahren, dass sich ein Verdacht sexualisierter Gewalt gegen eine:n Mitarbeiter:in oder Ehrenamtliche:n richtet?
1. Zuhören: Hören Sie dem Menschen, der sich an Sie wendet, aufmerksam zu. Bewerten Sie das Erzählte nicht. Bestärken Sie die Person darin, dass es richtig war, sich mitzuteilen. Stellen Sie möglichst keine weiterführenden Fragen.
2. Schützen: Schützen Sie Betroffene oder Dritte vor weiteren Übergriffen. Akute Gefahrensituationen sind unverzüglich zu beenden.
3. Ruhe bewahren: Konfrontieren Sie niemanden mit diesem Verdacht oder Vorwürfen. Dazu bedarf es einer sorgfältig abgestimmten, fachlichen Vorgehensweise. Die unabhängige Meldebeauftragte unterstützt und berät Sie.
4. Melden: Melden Sie sich bei der unabhängigen Meldebeauftragten des Kirchenkreises Hamburg-Ost. Stimmen Sie mit ihr die weiteren Schritte ab. Damit kommen Sie Ihrer Meldepflicht (§6 PrävG) nach. Wichtig ist, damit nicht allein zu bleiben!
5. Dokumentieren: Dokumentieren Sie unbedingt sachlich und wertfrei den geschilderten Sachverhalt (Beteiligte, Geschehen, Ort, Zeit, involvierte Personen).
6. Bei Verdachtsfällen in Kitas: Kontaktieren Sie das Fachreferat Kinderschutz.
7. Presseanfragen: Verweisen Sie bei Presseanfragen an die Pressestelle des Kirchenkreises: Remmer Koch, Tel. 0151 19519804.
5.5 Weitere Anlaufstellen
UNA – Unabhängige Ansprechstelle
Für Menschen, die in der Nordkirche sexuelle Übergriffe erlebt haben
Telefon: 0800 0220099 (kostenfrei)
E-Mail: una@wendepunkt-ev.de
Hilfetelefon sexueller Missbrauch
Telefon: 0800 22 555 30 (kostenfrei)
6. Risikoanalyse
Die Risikoanalyse unserer Kirchengemeinde wurde partizipativ erarbeitet. Mitarbeitende aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen haben gemeinsam die Strukturen, Potenziale und Risiken unserer Gemeinde analysiert.
Die Ergebnisse der Risikoanalyse sind in dieses Schutzkonzept eingeflossen – insbesondere in die Verhaltensregeln, die Präventionsmaßnahmen und die Handlungsbedarfe.
Die Risikoanalyse wird jährlich sowie bei größeren Veränderungen und nach einer Intervention überprüft und aktualisiert.
Der Kirchengemeinderat ist verantwortlich für die schnellstmögliche Umsetzung der aus der Risikoanalyse identifizierten Handlungsbedarfe.
7. Partizipation und Beschwerde
7.1 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Mitbestimmung. Sie werden bei Entscheidungen beteiligt, die sie betreffen.
Wir fördern ihre Selbstbestimmung und ihr Selbstbewusstsein. Wir sprechen mit ihnen über ihre Rechte, Gefühle und Grenzen.
Sie werden aktiv in die Weiterentwicklung des Schutzkonzepts einbezogen.
Die regionale Jugendvertretung (RJV) ist die Gremienvertretung der Kinder und Jugendlichen und wird bei weiteren Entscheidungen zum Thema Prävention eingebunden.
7.2 Beschwerdemöglichkeiten
Jeder Mensch kann sich bei Problemen beschweren. Es gibt verschiedene Wege:
• Persönliches Gespräch mit Vertrauenspersonen in der Gemeinde
• E-Mail an die Ansprechpersonen (siehe unten)
Ansprechpersonen für allgemeine Beschwerden:
Pastorin Astrid Wolters
astrid.wolters@kirche-in-langenhorn.de, Tel: 040/5270561
Claudia Diedrichsen (Diakonin/Dipl-Sozialpädagogin)
claudia.diedrichsen@kirche-in-langenhorn.de, Tel: 040/53718520
Peter Arlt (Mitglied des Kirchengemeinderates)
peter.arlt@kirche-in-langenhorn.de
Beschwerden werden ernst genommen. Sie werden zeitnah bearbeitet. Die beschwerdeführende Person erhält Rückmeldung.
Niemand muss negative Folgen befürchten, wenn er oder sie eine Beschwerde einreicht.
7.3 Information und Transparenz
Das Schutzkonzept ist für alle zugänglich. Es liegt im Gemeindehaus aus. Es steht auf der Homepage.
Die Verhaltensregeln und Beschwerdemöglichkeiten werden in verständlicher Sprache kommuniziert. Sie sind altersgerecht aufbereitet.
Sorgeberechtigte werden über das Schutzkonzept informiert.
8. Qualitätssicherung und Evaluation
Das Schutzkonzept ist ein lebendiges Dokument. Es wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
8.1 Überprüfung
• Das Schutzkonzept wird mindestens alle zwei Jahre überprüft.
• Bei wesentlichen Änderungen der Gemeindestruktur erfolgt eine außerplanmäßige Überprüfung.
• Die Risikoanalyse wird jährlich aktualisiert.
8.2 Dokumentation
• Die Vorlage von Führungszeugnissen wird dokumentiert.
• Die Teilnahme an Schulungen wird erfasst.
• Vorfälle und das Vorgehen werden dokumentiert.
8.3 Verantwortlichkeit
Der Kirchengemeinderat trägt die Gesamtverantwortung für das Schutzkonzept. Der:die Vorsitzende des Kirchengemeinderats koordiniert die Umsetzung.
Alle Mitarbeitenden tragen Verantwortung für die Umsetzung insbesondere im eigenen Arbeitsbereich und darüber hinaus.
9. Schlussbestimmungen
Dieses Schutzkonzept wurde vom Kirchengemeinderat am ______ beschlossen.
Es tritt am 19. Juni 2026 in Kraft.
Das Schutzkonzept wird allen Mitarbeitenden zur Kenntnis gegeben. Es ist verbindlich für alle Bereiche der Gemeindearbeit.
Hamburg, den ______________________
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Pastorin Astrid Wolters (Vorsitzende des Kirchengemeinderats)
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Für den Kirchengemeinderat
Anhang
Wichtige Telefonnummern und Adressen
Notruf
Polizei: 110
Feuerwehr/Rettungsdienst: 112
Beratung und Hilfe
Hilfetelefon sexueller Missbrauch: 0800 22 555 30
UNA (Unabhängige Ansprechstelle): 0800 0220099
Telefonseelsorge: 0800 1110111 oder 0800 1110222
Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon): 116 111
Elterntelefon: 0800 1110550
Weitere Informationen
Nordkirche: www.nordkirche.de
EKD: www.ekd.de
Kirchenkreis Hamburg-Ost: www.kirche-hamburg-ost.de
Gemeinde St. Jürgen-Zachäus: www.kirche-in-langenhorn.de
Selbstverpflichtungserklärung
für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende
in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Jürgen-Zachäus
Stand: Juni 2026
Die Arbeit mit Menschen in unserer Kirchengemeinde lebt von Vertrauen und Beziehungen. Dieses Vertrauen darf nicht missbraucht werden.
Ich verpflichte mich, die Rechte und die Würde aller Menschen zu achten. Ich trage zum Schutz vor Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt bei.
Meine Rolle und Verantwortung
Durch meine Rolle in der Gemeinde habe ich Macht, Kompetenz und Verantwortung. Ein verantwortlicher Umgang mit dieser Rolle ist für mich verbindlich.
Mir ist bewusst, dass ich in meiner Rolle wahrgenommen werde und Menschen sich mir gegenüber entsprechend verhalten. Ich verhalte mich meiner Rolle angemessen.
Verhaltensregeln
Ich verpflichte mich zu folgendem Verhalten:
1. Respekt und Würde
• Ich achte die Persönlichkeit und Würde aller Menschen.
• Ich respektiere persönliche Grenzen sowie meine eigenen Grenzen.
• Ich achte die Intimsphäre und persönliche Schamgrenze. Umkleidesituationen gestalte ich respektvoll.
2. Nähe und Distanz
• Ich gestalte Nähe und Distanz bewusst und verantwortungsvoll.
• Körperkontakt erfolgt nur mit Zustimmung. Er ist altersgerecht und der Situation angemessen.
• Körperkontakt dient nicht der Befriedigung eigener Bedürfnisse.
3. Sprache und Kommunikation
• Ich verwende eine wertschätzende und angemessene Sprache.
• Ich verzichte auf sexualisierte, diskriminierende oder abwertende Sprache.
• Ich mache keine anzüglichen Bemerkungen oder Witze mit sexuellem Inhalt.
• Ich respektiere das Recht auf Privatsphäre und schütze vertrauliche Informationen.
4. Digitale Kommunikation
• Digitale Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen gestalte ich transparent.
• Private Chats ohne dienstlichen Bezug sind nicht erlaubt.
• Fotos und Videos erstelle und verwende ich nur mit Einwilligung.
• Die Privatsphäre in sozialen Medien respektiere ich.
5. Eins-zu-Eins-Situationen
• Eins-zu-Eins-Situationen gestalte ich nach Möglichkeit transparent.
• Bei Seelsorgegesprächen und Musikunterricht informiere ich andere Mitarbeitende über Ort und Zeit.
• Übernachtungen finden nicht in meinem privaten Wohnraum statt.
6. Geschenke
• Geschenke müssen angemessen und transparent sein.
• Sie dürfen keine Abhängigkeit oder Verpflichtung schaffen.
• Geschenke von größerem Wert bespreche ich im Team.
7. Alkohol, Drogen und Nikotinprodukte
• Bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen konsumiere ich keinen Alkohol.
• Der Konsum illegaler Drogen ist untersagt.
• Den Ausschank von Alkohol an Minderjährige handhabe ich entsprechend §9 Jugendschutzgesetz.
• Den Konsum nikotinhaltiger Produkte handhabe ich entsprechend §10 Jugendschutzgesetz.
8. Privatkontakte
• Private Kontakte zu Kindern und Jugendlichen außerhalb der Gemeindearbeit mache ich transparent.
• Privatbesuche bei Kindern und Jugendlichen zu Hause erfolgen nur mit Wissen der Erziehungsberechtigten.
• Sexuelle Beziehungen zu mir anvertrauten Menschen sind ausgeschlossen.
9. Gewalt und Diskriminierung
• Ich beziehe aktiv Stellung gegen diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten.
• Dies gilt für körperliche, verbale und seelische Gewalt.
• Ich toleriere Gewalt nicht. Ich benenne sie und handle zum Besten der betroffenen Personen.
Meldepflicht und Beratungspflicht
Wenn Kinder, Jugendliche oder schutzbedürftige Erwachsene Hilfe benötigen, suche ich das Gespräch mit einer Ansprechperson in der Gemeinde.
Ich bin nach §6 PrävG verpflichtet, zureichende Anhaltspunkte für den Verdacht einer Verletzung des Abstinenzgebotes und des Abstandsgebotes oder sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich der unabhängigen Meldebeauftragten des Kirchenkreises Hamburg-Ost zu melden.
Jette Heinrich
Unabhängige Meldebeauftragte, Kirchenkreis Hamburg-Ost
Tel.: 040 519 000 – 472
E-Mail: jette.heinrich@kirche-hamburg-ost.de
Kann ich eine Meldung nicht direkt an die Meldebeauftragte richten, wende ich mich an eine Ansprechperson in der Gemeinde. Diese leitet die Meldung umgehend an die Meldebeauftragte weiter.
Pastorin Astrid Wolters
astrid.wolters@kirche-in-langenhorn.de
Tel.: 040/5270561
Claudia Diedrichsen (Diakonin/Dipl-Sozialpädagogin)
claudia.diedrichsen@kirche-in-langenhorn.de
Tel.: 040/53718520 · Mobil: 0151/22421581
Peter Arlt (Mitglied des Kirchengemeinderates)
peter.arlt@kirche-in-langenhorn.de
Bin ich unsicher, ob ein Vorgang zureichende Anhaltspunkte darstellt oder besteht ein ambivalentes Bauchgefühl, lasse ich mich nach §6 PrävG durch die Fachstelle Prävention und Intervention beraten.
Oliver Krause
Präventionsbeauftragter, Kirchenkreis Hamburg-Ost
Tel.: 040 519 000 – 474
E-Mail: o.krause@kirche-hamburg-ost.de
Versicherung
Ich versichere, dass ich:
• nicht wegen einer Straftat nach § 72a SGB VIII rechtskräftig verurteilt worden bin (Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder gegen die persönliche Freiheit),
• derzeit kein gerichtliches Verfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen einer solchen Straftat gegen mich anhängig ist.
Ich verpflichte mich, die Gemeinde unverzüglich zu informieren, wenn ein solches Verfahren gegen mich eingeleitet wird.
Kenntnisnahme
Ich habe das Schutzkonzept der Kirchengemeinde St. Jürgen-Zachäus zur Kenntnis genommen. Ich verpflichte mich, die darin enthaltenen Verhaltensregeln einzuhalten.
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Name (in Druckbuchstaben)
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Tätigkeit/Funktion in der Gemeinde
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Ort, Datum
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Unterschrift
Hinweis: Diese Selbstverpflichtungserklärung wird vertraulich behandelt. Für die Dauer der Tätigkeit wird sie im zuständigen Büro aufbewahrt.
