Was macht der Kirchengemeinderat eigentlich so?

Der KGR wurde im Dezember 2016 neu gewählt und wir haben inzwischen die Verantwortlichkeiten und Tätigkeitsschwerpunkte der Mitglieder festgelegt. Jede/jeder mehrere besondere Zuständigkeiten, wie: Gebäude, Technik, Grundstücke mit Pflege der Gärten, Finanzen einschl. Haushalt und Überwachung von Ausgaben, Informationstechnologie, Kinder und Jugend, Gemeindebrief, Arbeits-und Datenschutz, Vermietung von Räumen und Wohnungen, Förderkreise, Seniorentreff, Ansprechpartner für die Kita, für Flüchtlinge, Büroorganisation, Gestaltung der Gottesdienste, Zeltlager, Zusammenarbeit in der Region Langenhorn, Anfragen des Kirchenkreises , Organisation von Basar, Festen und anderen Veranstaltungen, wer kandidiert für die Synode, wie werden die Ausschüsse besetzt, sind wir eine einladende Gemeinde? Damit ist auch schon beschrieben, was so alles auf den KGR zukommt oder von ihm angepackt werden muss.

Besondere Schwerpunkte in den ersten Monaten dieses Jahres waren: Die Ausschreibung, Suche und Auswahl für den Ersatz des Pastorenehepaar in Zachäus, unseres Jugendmitarbeiters und einer Musikerstelle, und die Organisation von Vakanzzeiten; dann die Umbauten bei Zachäus und im Seniorentreff, Erneuerung einer Heizungsanlage bei St. Jürgen, Renovierungsarbeiten im Pastorat Zachäus und im Mitarbeiterhaus bei St. Jürgen, Überarbeitung der Pachtverträge für die Kita und den Seniorentreff.

Die Sitzungen sind übrigens in der Regel öffentlich. Sie sind herzlich dazu eingeladen! Ort und Zeit können in den Büros erfragt werden. Sie beginnen um 19.30 Uhr und dauern zumeist 2 ½ Stunden. Einen guten Überblick über die Situation der Gemeinde gibt es auch bei der Gemeindeversammlung im Oktober und beim Förderkreistreffen im Februar.

Wolfgang Trautmann