Kirchengemeinderatswahl 2022

Gegen Ende des Jahres, am 1. Advent, stehen in der Nord­kirche die Wahl­en zu den Kir­chengemein­deräten (KGR)an. So auch in unserer Gemeinde. Nach der Verfassung der Nordkirche entscheidet der KGR über alle Ange­legenheiten der Kirchengemeinde. Das betrifft z. B. die Verwaltung der Finanzen und Gebäude, Einstellung und Dienstaufsicht von Mitarbeitenden, die Besetzung der Pfarrstellen, Instandhaltung der Gebäude, Beschaffung von Materialien, Organisationsfragen und diakonische Auf­gaben. Und der KGR hat für die Ver­kündigung des Evangeliums und die Gestaltung des kirchlichen Lebens zu sorgen. Dem jetzigen KGR gehören die Pastoren sowie 12 gewählte Mitglieder (11 Ehrenamtliche, 1 Mitarbeiter) an. Der KGR hat beschlossen, dass für den neuen KGR 10 Mitglieder zu wählen sind. Nach der Wahl können zwei weitere Mitglieder vom neuen KGR berufen werden. Die Amtsperiode dauert sechs Jahre; ein vorzeitiges Ausscheiden ist möglich.

Wer kann kandidieren?
Jedes Mit­glied unserer Gemeinde, das das 18. Lebensjahr vollendet hat und bereit ist, das gemeindliche Leben mitzugestalten und an der Erfüllung der KGR-Aufgaben mitzuwirken. Wichtig sind Teamgeist, Interesse an kirchlicher Arbeit und ein ge­sunder Menschenverstand. Zusätzliche Fähigkeiten im technischen, handwerklichen, diakonischen, kaufmännischen sowie im Informations­- oder Kommunikationsbereich sind besonders gefragt.

Was bekommt ein KGR-Mitglied?

Nichts. Außer: Viele soziale Kontakte, Freude an sinnvoller ehrenamtlicher Arbeit, Fortbildungen und die Möglichkeit der Mitgestaltung der Gemeinde. Wer Näheres wissen möchte, wende sich am besten an einen der Pastoren oder an ein Mitglied des jetzigen KGR. In späteren Gemeindebriefen bekommen Sie weitere Informationen zur Wahl.

W. Trautmann, Wahlbeauftragter